Versicherungen
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen. Für diese Schäden sind Sie haftbar, wenn man es Ihnen nachweisen kann. Sie ist grundsätzlich freiwillig, für Hundehalter/innen in den meisten Kantonen aber obligatorisch.
Worum geht es?
Sollten Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, sind Sie laut Gesetz verpflichtet, für den Schaden finanziell aufzukommen. Diese Pflicht können Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung auf den Versicherer übertragen, welche die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden übernimmt.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt z.B. für Schäden auf, die Ihr Kind im Jugendlichen Leichtsinn macht, wenn Sie mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht haben oder Ihr Hund eine andere Person gebissen hat. Je nach Grösse des Schadens, kann die Versicherung Sie vor dem finanziellen Ruin retten.
In der Schweiz ist es grundsätzlich freiwillig sich gegen Schäden, die man dritten zufügt zu versichern. Wenn man eine Wohnung mieten möchte, verlangt der Vermieter oftmals dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben. In den meisten Kantonen ist sie für Hundehalter/innen obligatorisch.
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Deckung gilt in der Regel für:
Personen- und Sachschäden
Schadenverhütungskosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Löschung eines Brandes mit Wasser)
Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren (z.B. Verfahrenskosten)
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (z.B. wenn Sie für einen Schaden nicht verantwortlich sind)
Gelegentliches führen fremder Fahrzeuge
Es kann Einzel für eine Person abgeschlossen werden oder in Familiendeckung (für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen). In der Regel schliesst man eine Kombi Variante mit der Hausratversicherung ab.
Der Schweizer Versicherungsverband informiert Sie über die Musterbedingungen Haftpflichtversicherung.
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht?
Die Deckung gilt in der Regel nicht für:
Schäden, die Sie als versicherte Person sich selbst oder einer Person, die im gleichen Haushalt lebt, zufügen
Schäden, die Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen
Sachschäden aufgrund von Abnützung
Vorhersehbare Schäden
Schäden, die im Zusammenhang mit der absichtlichen Begehung eines Delikts oder Verbrechens verursacht werden
Nicht mit der Hausratversicherung verwechseln
Die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung kann im Kombi Angebot abgeschlossen werden oder sie kann bei zwei verschiedenen Versicherungen separat abgeschlossen werden. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden an Dritte nicht auf. Sie kommt für Schäden an Ihrem Eigentum auf.
Was ist alles Versichert bei der Hausratversicherung?
Sie können sich das so vorstellen, wenn Sie das Dach eines Hauses oder die Decke einer Wohnung wegnehmen und Sie das Ganze auf den Kopf stellen, fällt Ihr Inventar heraus. Alles, was fest mit dem Haus oder Wohnung verbunden ist, z.B. Lavabo WC, Küche und Heizkörper gehören nicht zu Ihrem persönlichen Inventar.
Versicherbar sind folgende Risiken:
Feuer/Elementarereignisse
Erdbeben (nicht überall versicherbar)
Diebstahl
Einfacher Diebstahl auswärts
Wasser
Glasbruch
Hausratkasko (wenn Sie Schäden selbst an Ihrem Eigentum anrichten, z.B. Hund beisst ins Sofa)
Elektrokasko (für alle Elektronische Geräte in Ihrem Haushalt)