
Versicherungen
Alterseinkommen
Wenn Sie pensioniert sind, erhalten Sie Rente, die aufgrund der Beiträge berechnet werden, die Sie während Ihres Erwerbsleben auf ihre Altersvorsorgekonten einbezahlt haben. Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen oder die Pensionierung verschieben, wird Ihre Rente angepasst.

Die AHV-Rente 1. Säule
Die AHV-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters
Die 1. Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung reicht. Bedenken Sie bitte das allfällige Teuerungen und Inflation nicht 100% gedeckt werden kann.
Aktuell beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich CHF 1`195.-, die Maximalrente beläuft sich auf CHF 2`390.-.
Die Höhe der Rente hängt unter anderem von den Beitragsjahren in der 1 Säule ab:
Falls Sie immer Ihre AHV-Beiträge bezahlt haben, werden Sie Anspruch auf eine Vollrente haben. Haben Sie jedoch Beitragslücken (nicht jedes Jahr in die 1. Säule einbezahlt), erhalten Sie nur eine Teilrente. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen definiert die Höhe der AHV-Rente. Um die Maximalrente zu erhalten müssen Sie im durschnitt CHF 86`040.- verdient haben.
Die AHV-Rente bei einer vorzeitigen oder verschobenen Pensionierung
Das ordentliche Rentenalter in der Schweiz liegt bei 65 Jahren für Frauen und Männer. Sie können sich jedoch ein oder zwei Jahre früher pensionieren lassen, jedoch müssen Sie in diesem Fall eine Kürzung hinnehmen.
Falls Sie ein Jahr früher in Pension gehen, wird Ihre Rente lebenslänglich um 6.8% gekürzt und bei zwei Jahren um 13.6% gekürzt.
Falls Sie entscheiden Ihre Pensionierung um eins bis maximal fünf Jahren aufzuschieben verbessern Sie ihre Rente mit einem Zuschlag.

Schätzung der AHV-Rente
Sie können jederzeit eine Schätzung der Rente, die Sie bei der Pensionierung erhalten werden, verlangen. Beachten Sie bitte, die Schätzung ist nur ein Richtwert, da die Berechnung sich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und auf ihre momentane berufliche Stellung abstützt.
Sie können die Schätzung selbst verlangen mit dem untenstehenden Link oder Sie kontaktieren uns und wir unterstützen Sie dabei.
Ergänzungsleistung
Falls es Ihnen mit der AHV-Rente (inkl. Pensionskasse), nicht möglich ist, die minimalen Grundkosten zu decken, sieht die 1. Säule Ergänzungsleistungen vor.

Die Hilfsmittel einer AHV-Rente
Falls Sie eine AHV-Rente erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, z.B. Gehhilfen, Brillen, Prothesen oder auch Lifte.
3.02 Leistungen der AHV-Hilfsmittel
https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d
3.07 Leistungen der AHV-Hörgeräte
Die BVG-Rente 2. Säule
Die BVG-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters
Die Rentenhöhe der 2. Säule berechnet sich mit dem einbezahlten Betrag während Ihres Erwerbslebens und dem Reglement der Pensionskasse, die das Geld verwaltet. Gewöhnlich erhalten Sie ihren ersparten Betrag in einer monatlichen Altersrente.
Sie können sich auch einen Teil (einmaligen) Kapitalbezug auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente. Wenn es das Reglement zulässt, können Sie auch das gesamte Kapital beziehen.
Die Altersrente wird auf der Grundlage des sogenannten Umwandlungssatzes berechnet. Das angesparte Kapital der 2. Säule wird in eine Lebenslage Rente umgerechnet. Gegenwärtig schreibt das Gesetz einen Mindestumwandlungssatz von 6.8% vor.

Die 3. Säule
Die Leistung der 3. Säule
Mit der freiwilligen Einzahlung in Ihre 3. Säule vergrössern Sie Ihr Altersguthaben.
Ihr angespartes Kapital wird einmal ausbezahlt. Dieser Betrag wird mit einem kleineren Steuersatz besteuert da Sie über die ganze Laufzeit 15-30% Steuern gespart haben. Die 3.a Säule können Sie auch vorbeiziehen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter oder fünf Jahre aufschieben, sofern Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin arbeiten.